Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP.
Ab 2023 kann die außerklinische Intensivpflege nach den neuen Regelungen gemäß der AKI-RL verordnet werden. Für die Durchführung der sog. Potenzialerhebung startet die KV Berlin eine Abfrage.
Zum 1. Oktober wird im EBM die Terminologie „Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Für Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung ändert sich nichts.
Ärzt:innen haben mehr Zeit, um die Daten in den Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom elektronisch zu übermitteln und Abklärungskoloskopien müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Auch wenn die Nachfrage sinkt: Bisher wurden mehr als 4 Millionen COVID-19-Impfungen seit Start der Impfungen in 2.814 Berliner Praxen verabreicht – eine große Leistung.
Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung mit an Omikron angepassten Impfstoffen ist veröffentlicht. Auch eine Grundimmunisierung mit dem Totimpfstoff Valneva wird empfohlen.
Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können vorerst bis zum April 2023 weiterhin das oral anwendbaren antiviralen Medikament Paxlovid® an Patient:innen abgeben und die Leistung abrechnen.
RISE-Konnektoren, die aufgrund fehlender Updates noch von der „log4j-Schwachstelle“ betroffen sind, sollen Ende Oktober den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlieren.
Nach neuen Hinweisen des Chaos Computer Clubs (CCC) zum Konnektortausch: Betroffene Praxen müssen Konnektoren austauschen. Software des CCC stellt leider keine Alternative dar.
Europäische Kommission: COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen; BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna erhält Zulassung für Auffrischimpfung.
Der Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden und wird ab dem 7. November ausgeliefert. Der Impfstoff von Moderna kann noch nicht an Kleinkinder verimpft werden.