Nein, die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung kann keine probatorischen Sitzungen (GOP 35150) ersetzen, da die inhaltlichen Zielsetzungen zu verschieden sind.
Ja, gemäß EBM kann die Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) aber nicht neben der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152) abgerechnet werden – das heißt nicht in derselben Sitzung. Rechnen Sie beide Leistungen am selben Tag ab, muss bei beiden GOP im Feld 5006 jeweils die Uhrzeit…
Hier gilt der Zeitraum ab der letzten Sitzung Rezidivprophylaxe. Anders verhält es sich bei der erneuten Beantragung einer Richtlinientherapie: Die Zwei-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum der Mitteilung über die Beendigung der Therapie.
Die Akutbehandlung wird auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet, wenn diese innerhalb des Krankheitsfalles (siehe FAQ Nr. 363) stattgefunden hat.
Es stehen sechs zusätzliche Einheiten á 25 Minuten je Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) bei Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie bei Patient:innen mit geistiger Behinderung (ICD-10: F70-F79) zur Verfügung.
Die Akutbehandlung dient der Symptomreduktion bei akuten Krisen und soll Patient:innen auf eine anschließende Therapie oder andere Maßnahmen vorbereiten. Jedem Patienten/jeder Patientin stehen dafür pro Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) 24 Behandlungseinheiten mit 25-minütiger Dauer zur Verfügung.
Ja, die Definition Krankheitsfall lässt dieses zu (siehe FAQ Nr. 363).
Bitte achten Sie hierbei aber grundsätzlich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V, wonach Leistungen notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung sind verpflichtend vor einer Akutbehandlung, vor den probatorischen Sitzungen und der anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie.
Ausnahmen: Der Patient /die Patientin war vorher in stationärer oder…
Ein erwachsener Patient bzw. eine erwachsene Patientin hat Anspruch auf sechs Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu zehn Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall…
Die Zuschläge sowie die gesamte Behandlung des Arztgruppenfalls werden weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Es gibt keinen direkten Ausgleich, dafür wurden zum Teil Anpassungen bei den anderen TSVG-Fällen vorgenommen. Daraus resultiert eine bessere Vergütung für HA-Vermittlungsfälle und TSS-Fälle. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nein, die offene Sprechstunde ist nicht zum 1. Januar 2023 weggefallen und kann weiterhin abgerechnet werden. Eine Übersicht über TSVG-Regelungen finden Sie hier.
Nein, die Neupatientenregelung entfiel zum 1. Januar 2023. Seitdem gelten neue bzw. höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Weitere Infos finden Sie hier. Eine Übersicht über die anderen TSVG-Regelungen finden Sie hier.
Ein Überweisungsschein ist beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) sinnvoll, damit für die Psychotherapeutische Sprechstunde Zuschläge zur Grundpauschale möglich sind.
Zum Vorgehen:
Für Ihre Abrechnung nutzen Sie die hausärztliche Überweisung. Der…
Ja, eine Überweisung mit Vermittlungscode ist eine Alternative zum Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) bei der die hausärztliche Praxis den Termin nicht selbst vermitteln muss.
Der Code auf der Überweisung dient der Kennzeichnung der Dringlichkeit und ermöglicht eine Vermittlung…
Ärzt:innen haben nach medizinischer Einschätzung über die Dringlichkeit zu entscheiden. Benötigen Patient:innen dringende Termine bei unterschiedlichen Fachärzt:innen, können Hausärzt:innen die 15 Euro auch mehrfach im Quartal abrechnen. Hierzu ist jeweils ein Termin zu vermitteln und jeweils…