Die KV Berlin überprüft nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Praxen auf die Rechtmäßigkeit der Abrechnung.
Die KV Berlin ist nach § 7a Coronavirus-Testverordnung (TestV) dazu verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung und eine Stichprobenprüfung der Abrechnungen nach TestV durchzuführen.…