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Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) (Ärzt:innen)
Genehmigungspflichtig sind Leistungen:
- nach den jeweiligen EBM-Nummern des jeweiligen Richtlinienverfahrens
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Fachliche Anforderungen
- Nachweis über die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das entsprechende Verfahren, d. h. Psychoanalyse, Systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung bei Erwachsenen
und
- Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung und in der EMDR, einschließlich der eigenständigen Anwendung der EMDR in Patientenbehandlungen
oder
- Nachweis über mindestens 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR
und
- Nachweis über die Durchführung von mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten, unter Supervision mindestens 10 Stunden mit EMDR
Hinweis: Die Zusatzqualifikation muss an oder über anerkannte Ausbildungsstätten nach § 28 PsychThG erworben worden sein.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung