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Psychotherapie Ärzte: Verhaltenstherapie als Einzel- und/oder Gruppenbehandlung bei Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
Psychotherapie bei Erwachsenen und/oder Kindern u. Jugendlichen
Abschnitt 35.1 EBM
- 35130 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Kurzzeittherapie)
- 35131 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter Langzeitzeittherapie)
- 35140 EBM Biographische Anamnese
- 35141 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die vertiefte Exploration
- 35142 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die Erhebung ergänzender Befunde
- 35150 EBM Probatorische Sitzung
- 35151 EBM Psychotherapeutische Sprechstunde
- 35152 EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung
- 35163 - 35169 EBM Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
- 35173 - 35179 EBM Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Abschnitt 35.2.1 EBM
Verhaltenstherapie in Einzelbehandlung
- 35421 EBM Kurzzeittherapie 1
- 35422 EBM Kurzzeittherapie 2
- 35425 EBM Langzeittherapie
Abschnitt 35.2.2 EBM
Verhaltenstherapie in Gruppenbehandlung
- 35543 - 35549 EBM Kurzzeittherapie 1 und 2
- 35553 - 35559 EBM Langzeittherapie
Abschnitt 35.2.3 EBM
Strukturzuschläge (werden durch die KV zugesetzt)
- 35571 EBM Einzeltherapie
- 35572 EBM Gruppentherapie
- 35573 EBM Psychotherap. Sprechstunde/Akutbehandlung
Abschnitt 35.3 EBM
- 35600 - 35602 EBM Anwendung und Auswertung von Testverfahren/Verfahren
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Ausnahme: EMDR)
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse
Fachliche Anforderungen
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Kenntnisse und Erfahrungen gemäß Weiterbildungszeugnis auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie
und
Für Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen
- Nachweis von 200 Std. in der Entwicklungs- und Lern-Psychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre bei Kindern und Jugendlichen
und - Nachweis über mindestens vier abgeschlossene Fälle in Verhaltenstherapie mit insgesamt mindestens 180 Std. selbständig unter Supervision – kontinuierlich nach jeder dritten Behandlungsstunde
Hinweis: Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vermittelt worden sein.
und
Für Gruppentherapien
eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der Verhaltenstherapie:
- mindestens 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe
und - mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
und - mindestens 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung mit Verhaltenstherapie
und - mindestens 40 Supervisionsstunden mit Verhaltenstherapie (kontinuierlich nach jeder zweiten Doppelstunde Gruppentherapie eine Supervisionsstunde)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume