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030 / 31 003-439
QS-team-1@kvberlin.de
Behandlung von chronischen Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektionen (AOK Nordost)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99013 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion
- SNR 99014 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal im Rahmen der Supervision, Supervisor
- SNR 99015 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal im Rahmen der Supervision, behandelnder Arzt
- SNR 99016 Betreuungspauschale je Quartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion
- SNR 99017 Betreuungspauschale je Quartal im Rahmen der Supervision, Supervisor
- SNR 99018 Betreuungspauschale je Quartal im Rahmen der Supervision, behandelnder Arzt
- SNR 99019 Durchführung eines Zweitmeinungsverfahrens einschließlich Gutachtenerstellung/einmalig
ACHTUNG: Der Vertrag mit der AOK Nordost endet zum 31. Dezember 2024. Eine Abrechnung der vg. Symbolnummern ist für die Versicherten der AOK Nordost somit ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich.
Fachliche Anforderungen
- Facharzt bzw. Fachärztin für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung „Gastroenterologie"
oder
- Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Innere Medizin mit hepatologischem Schwerpunkt
oder
- Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt mit hepatologischem Schwerpunkt
oder
- Genehmigung zur Teilnahme an der HIV/AIDS Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
oder
- Zusatzbezeichnung „Infektiologie" (LÄK oder DGI)
oder
- Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung" (LÄK) und die aktive Teilnahme an der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger
und
- Nachweis über die Betreuung von mindestens 25 Hepatitis-C- Patienten pro Jahr 3 Jahre vor Teilnahme an diesem Vertrag und Nachweis über die eigenständig durchgeführte Therapie der chronischen Hepatitis C bei mindestens 30 unterschiedlichen Patient:innen 4 Jahre vor Teilnahme an diesem Vertrag*
und
- Nachweis über die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen im Bereich Hepatologie/Infektiologie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Vertragsteilnahme (30 CME-Punkte) und ab Teilnahme am Vertrag jährlich 20 CME-Punkte (davon 10 CME-Punkte in der Kategorie C)
* Erfüllt ein Arzt bzw. eine Ärztin nicht die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 2, ist die Mitbetreuung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin (Supervisor), der bzw. die die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1-4 erfüllt und an diesem Vertrag teilnimmt, notwendig.
Weitere Anforderungen
- Erfüllung der Aufgaben gemäß § 5
- wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 11
- Datenschutz, Datentransparenz und -austausch gemäß § 12
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt mit Supervision