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Behandlung von chronischen Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektionen (AOK Nordost)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99013 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion
  • SNR 99014 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal im Rahmen der Supervision, Supervisor
  • SNR 99015 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal im Rahmen der Supervision, behandelnder Arzt
  • SNR 99016 Betreuungspauschale je Quartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion
  • SNR 99017 Betreuungspauschale je Quartal im Rahmen der Supervision, Supervisor
  • SNR 99018 Betreuungspauschale je Quartal im Rahmen der Supervision, behandelnder Arzt
  • SNR 99019 Durchführung eines Zweitmeinungsverfahrens einschließlich Gutachtenerstellung/einmalig

 

ACHTUNG: Der Vertrag mit der AOK Nordost endet zum 31. Dezember 2024. Eine Abrechnung der vg. Symbolnummern  ist für die Versicherten der AOK Nordost somit ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich.


Fachliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt mit Supervision