Anlage 5.2 - Teilnahmeerklärung „fachärztlicher Versorgungssektor“ zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten behandlungsprogramms nach § 137f SGB V COPD vom 20.12.2017 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2018
Anlage 5.1 - Teilnahmeerklärung „Koordinierender Arzt“ zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten behandlungsprogramms nach § 137f SGB V COPD vom 20.12.2017 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2018
Anlage 2 - Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten behandlungsprogramms nach § 137f SGB V COPD vom 20.12.2017 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2018
Anlage 1 - Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten behandlungsprogramms nach § 137f SGB V COPD vom 20.12.2017 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2018
6. Nachtrag vom 29.03.2021 zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten behandlungsprogramms nach § 137f SGB V COPD vom 20.12.2017 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024
14. Ergänzungsvereinbarung vom 28.03.2024 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024
Anlage 2 zum Vertrag Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge für die Indikation Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma, COPD
Genehmigungspflichtige Leistung Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von Leistungen der übenden und/ oder suggestiven Interventionen gemäß § 7 Abs. 2,3 und 4 Psychotherapie-Vereinbarung
Bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzerkrankung (KHK) darf die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) künftig zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.
Anlage 3: Patienteninformation zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte…
Anlage 1: Liste teilnehmende BKK zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte…
Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V; gültig ab 01.04.2024
Anlage 7: Technische Anlage zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V;…
Anlage 4: Teilnahmeerklärung Versicherter zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der…
Anlage 2: BKK-Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (Lesefassung) zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte…