Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Themen für Ärzt:innen
Wie können Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) nach den Regelungen der KV Berlin in Teilzeit arbeiten?
Im Rahmen der Förderung ist die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch Weiterbildungsassistent:innen / WBA) aus verwaltungs- und abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagstätigkeit (mind. 19,25 Std. bis 20 Std. wöchentlich) oder mit 75 Prozent Beschäftigungsumfang (mind. 28,875 Std. bis 30 Std. wöchentlich) beschränkt.
Für eine Genehmigung einer Teilzeitarbeit mit weniger als 19,25 Stunden in der Woche ist die Anerkennung der Ärztekammer Berlin erforderlich.