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Themen für Ärzt:innen
Sind Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) regressfähig?
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sindgrundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die von den ÄiW erbrachten Leistungen verantwortlich.