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Kann ich an einem anderen Standort eine Filiale bzw. Zweigpraxis meiner Praxis eröffnen?
Ja, es besteht die Möglichkeit eine Zweigpraxis zu eröffnen oder einen ausgelagerten Praxisraum zu betreiben.
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, wenn die Zweigpraxis im Planungsbereich Berlin gegründet werden soll.
Ist die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bezirk geplant, so entscheidet darüber der Zulassungsausschuss, in dessen Verwaltungsbezirk die Zweigpraxis eröffnet werden soll.
Wenn Sie einen ausgelagerten Praxisraum betreiben möchten, ist dieser bei der KV Berlin lediglich unter Verwendung des folgenden Formulars anzuzeigen.
Weitere Informationen zur Gründung einer Zweigpraxis oder zur Auslagerung von Praxisräumen (inklusive der entsprechenden Antragsformulare) finden Sie hier.