Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Bin ich verpflichtet, auf Wunsch der Patient:innen medizinische Daten in die ePA zu übermitteln?
Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).
Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen, dann können Sie diese Dokumente als zusätzlichen Service einscannen und in die ePA hochladen. Eine Vergütung ist hierfür jedoch nicht vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zu den TI-Anwendungen.