Werden B-Zuschläge bei den ersten 10 Sitzungen zur Kurzzeittherapie (KZT) gezahlt?
Ja, die Zuschläge sind sowohl für Gebührenordnungspositionen der KZT 1 als auch der KZT 2 berechnungsfähig – insgesamt aber höchstens zehn Mal im Krankheitsfall, die Bezugspersonen eingeschlossen.