Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Kann ich eine laufende Akuttherapie in eine Kurzzeittherapie (KZT) umwandeln?
Nein, die psychotherapeutische Akutbehandlung ist keine Richtlinientherapie. Stellt sich im Laufe der Akutbehandlung jedoch heraus, dass eine Richtlinientherapie angezeigt ist, können Sie, nachdem mindestens zwei Probatoriksitzungen stattgefunden haben, eine Kurzzeittherapie beantragen.
Bitte beachten Sie: Die erbrachten Stunden der Akutbehandlung werden auf das Kontingent einer bewilligten Richtlinien-Psychotherapie angerechnet.