Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wie kennzeichnen Fachärzt:innen die Weiterbehandlung eines Hausarzt-Vermittlungsfalls in der Abrechnung?
Die Kennzeichnung erfolgt in der Praxissoftware über die Feldkennung 4103 (Vermittlungsart/Kontaktart) mit „3 = Hausarzt-Vermittlungsfall“.
Zusätzlich ist ab dem 1. Januar 2023 eine Zuschlagsziffer anzugeben. Der Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschalen richtet sich nach der Wartezeit auf den Termin. Für die Zuschläge wurden neue GOP in den jeweiligen Kapiteln des EBM etabliert. Diese sind zusätzlich mit den Buchstaben B, C oder D zu kennzeichnen und bestimmen die Höhe des Zuschlags – je nach der Zeit, die zwischen der ersten Terminanfrage der oder des Versicherten (online oder über TSS; nicht zwingend identisch mit dem Tag der Buchung) und dem Behandlungstermin vergangen ist.
- B: 100 Prozent: Termin innerhalb von ein bis vier Tagen
- C: 80 Prozent: Termin innerhalb von fünf bis 14 Tagen
- D: 40 Prozent: Termin innerhalb von 15 bis 35 Tagen
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.