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Wie werden die Leistungen im Rahmen des TSVG vergütet?
Die Vergütung der Leistungen bei Vorliegen der TSVG-Konstellationen erfolgt extrabudgetär und in voller Höhe zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung. Das heißt, dass die gesamte Behandlung der Patientin oder des Patienten durch eine Arztgruppe in dem Quartal zu festen Preisen bezahlt wird (Arztgruppenfall).
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.