Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ich erhalte als Hausärzt:in von einem/einer Kolleg:in eine Auftragsüberweisung, werde also facharztäquivalent tätig. Hat die KV den Spielraum, diese Leistung im Rahmen eines Hausarzt-Facharzt-Vermittlungsfalles extrabudgetär zu vergüten?
Nein. Grundsätzlich gilt gemäß TSVG, dass beim Hausarzt-Vermittlungsfall der oder die Weiterbehandelnde eine Fachärztin oder ein Facharzt (außer Kinder- und Jugendmediziner:innen ohne Schwerpunkt, Laborärzt:innen und Patholog:innen) sein muss, um die extrabudgetäre Vergütung auf dem entsprechenden Arztgruppenfall zu erwirken.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.