Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Sind die Wartezeitzuschläge auch für die Terminvermittlung von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (U-Untersuchungen) berechnungsfähig?
Ärzt:innen erhalten ab Januar 2020 einen Aufschlag für Früherkennungsuntersuchungen, wenn nur für diese ein Termin zeitnah von der Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.