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Wie werden Patient:innen richtig in die Psychotherapie überwiesen?
Für ein Psychotherapeutisches Erstgespräch, für das im Rahmen des Terminservice (TSS) der KV Berlin ein Termin vermittelt wird, muss keine Überweisung ausgestellt werden und es wird insbesondere kein Vermittlungscode benötigt.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde entscheidet dann allein die/der einschätzende Therapeut:in über die Dringlichkeit der weiteren psychotherapeutischen Behandlung und vermerkt die Empfehlung auf dem Formular PTV11, hier wird dann gegebenenfalls codiert.
Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Vermittlung in die weiterführende psychotherapeutische Behandlung im Rahmen einer Akutbehandlung oder von Probatorischen Sitzungen, welche von der TSS nur im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt werden können.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.