Kann ich nach Beendigung/Abgabe meiner Zulassung meine Patient:innen weiterbehandeln und über die KV abrechnen, wenn deren Psychotherapie bzw. Behandlung noch nicht abgeschlossen ist?
Nein, nach Beendigung der Zulassung können Sie keine Leistungen mehr über die KV Berlin abrechnen. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Weiterführung der Therapien und der diesbezüglichen Kostenerstattung an die jeweiligen Krankenkassen.