Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ich bin neu zugelassen. Wie berechnet sich meine Abschlagszahlung?
Ärzte:innen: Der Abschlag errechnet sich wie folgt: Sie melden uns zwischen dem 15. - 18. monatlich Ihre Fallzahl, welche auf das Quartal hochgerechnet wird. Der Wert wird dann mit dem festgelegten Fallwert multipliziert.
Psychotherapeuten: innen: Der Abschlag errechnet sich aus den zwischen dem 15. - 18. monatlich gemeldeten genehmigten Wochenstunden multipliziert auf die Wochenstunden des umgerechneten Fallwertes. Wichtiger Hinweis: nicht genehmigte Leistungen führen nicht zur Berechnung eines Abschlages, ggf. erhalten Sie zu Anfang keine Abschläge.