Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Muss ich die Nachweise für die erfolgte Masernschutzimpfung bei der KV Berlin einreichen?
Nein, bitte reichen Sie Ihre Nachweise eines Masernschutzes nicht bei der KV Berlin ein.
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) verpflichtet alle Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftseinrichtungen ihren Impfschutz oder ihre Immunität gegen Masern nachzuweisen. Diese Nachweise sind in der Praxis aufzubewahren. Fehlende Nachweise müssen gemeldet werden – in Berlin erfolgt die Meldung schriftlich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo).