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Was ist der Unterschied zwischen „dringend“ und „akut“ im Rahmen des eTerminservice (eTS)?
„Akut“ bedeutet, dass der Beginn der Behandlung sofort, spätestens am Folgetag der Feststellung erfolgen muss. Hierbei hat sich nach Anruf bei der 116117 und anschließender medizinischer Ersteinschätzung durch SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) eine besondere Dringlichkeit mit einer ärztlichen Versorgung spätestens am Folgetag ergeben.
„Dringlich“ bedeutet, dass von behandelnden Ärzt:innen eine dringende Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Die Terminvermittlung kann als Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) oder mit einer üblichen Überweisung plus Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt, erfolgen (TSS-Terminfälle). Der HA-Vermittlungsfall kann nur von Hausärzt:innen ausgelöst werden, TSS-Terminfälle auch von anderen Fachgruppen. Bei einer Überweisung mit einem Vermittlungscode hat die Terminservicestelle der KV (TSS) innerhalb einer Woche (Wochenfrist) einen Termin zu vermitteln, der nach Ablauf der Wochenfrist innerhalb von 4 Wochen (also 35 Tagen) liegt.