Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Fällt die Überweisung zu einer „Akutbehandlung“ unter den TSS-Akutfall und muss diese über die Leitstelle der 116117 vermittelt werden?
Ein Sprechstundentermin in der Psychotherapie kann kein TSS-Akutfall sein.
Für psychotherapeutische Termine zur Weiterbehandlung ist keine Überweisung, sondern ein codiertes PTV11-Fomular notwendig, welches den Hinweis zur „ambulanten psychotherapeutischen Akutbehandlung“ enthält, es gilt nicht als TSS-Akutfall.
Ein TSS-Akutfall kann nur über den ärztlichen Bereitschaftsdienst nach SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) vermittelt werden.