Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Kann ich als Neupraxis die Abschlagszahlungen über das Online-Portal anpassen?
Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für sie zuständige Ansprechperson des Arztkontokorrentteams oder per E-Mail an arztkontokorrent@kvberlin.de. Psychotherapeut:innen melden bitte die von der Krankenkasse genehmigten Wochenstunden. Die Meldung muss zwischen dem 15. - 18. eines Monats erfolgen.
An dieser Meldung, zusammen mit dem Fachgruppendurchschnitt, bemisst sich die Festlegung der Abschlagszahlungen.
Weitere Informationen zur Anpassung der Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.