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Themen für Ärzt:innen
Darf ich die Botoxbehandlung auch für Indikationen wie Migräne oder Hyperhidrosis abrechnen?
Ja, bei entsprechender Schwere des Krankheitsbildes.
Seit Anfang 2024 sind folgende Indikationen für die Botoxbehandlung hinzugekommen:
- Dystonie (= neurologische Bewegungsstörung z. B. Schiefhals, Lidkrampf, Schreibkrampf);
- spasmodische Dysphonie (= Verengung der Muskeln im Kehlkopf z. B. abnorme Stimme);
- Hyperhidrose (= übermäßiges Schwitzen z. B. Schweißhände, Schweißachseln);
- Spastik (= Verhärtung und Steifheit von Muskeln z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Hirninfarkt) und
- Migräne (= mäßige bis starke Kopfschmerzen und andere Symptome)
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Honorarvertrag 2024.