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Wann ist eine Osteodensitometrie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich?
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) nach § 128 der Strahlenschutzverordnung hat eine Liste der rechtfertigenden Indikationen (RI) für die "Osteodensitometrie“ abgestimmt.
Diese Indikationsliste finden Sie hier.
Über die GOP 34600 und 34601 ist die Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) zu Lasten der gesetzlichen Versicherung (GKV) abrechenbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zur genehmigungspflichtigen Leistung.