Welcher Zeitraum gilt bei der Durchführung einer Akutbehandlung nach einer Richtlinientherapie?
Hier gilt der Zeitraum ab der letzten Sitzung Rezidivprophylaxe. Anders verhält es sich bei der erneuten Beantragung einer Richtlinientherapie: Die Zwei-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum der Mitteilung über die Beendigung der Therapie.