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Kann die Akutbehandlung am selben Tag wie die Psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen?
Ja, gemäß EBM kann die Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) aber nicht neben der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152) abgerechnet werden – das heißt nicht in derselben Sitzung. Rechnen Sie beide Leistungen am selben Tag ab, muss bei beiden GOP im Feld 5006 jeweils die Uhrzeit angegeben werden. Dabei muss eine deutliche zeitliche Trennung der beiden Inanspruchnahmen zu erkennen sein (z.B. GOP 35151 um 12:00 Uhr, GOP 35152 um 15:00 Uhr).