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Was mache ich bei einem Störfall in der TI oder wenn die Krankenkasse noch keine eAUs empfangen kann?
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
- Wenn der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.
- Wenn bereits beim Ausstellen oder beim Versand klar ist, dass die eAU nicht elektronisch verschickt werden kann, händigen Sie dem Patienten oder der Patientin neben den Ausfertigungen für den Patienten und den Arbeitgeber einen weiteren unterschriebenen Ausdruck aus, den dieser an seine Kasse schickt.
- Wenn erst später festgestellt wird, dass eine Störung der TI vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkassen übertragen werden kann, versendet die Praxis selbst die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse. Für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse können Sie die GOP 40130 abrechnen.