Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ist die Eingabe des Vermittlungscodes der Terminservicestelle wirklich verpflichtend und wie wird das überprüft?
Nein, die Eingabe des Vermittlungscodes ist aktuell nicht verpflichtend. Die Eingabe des Codes erfolgt über das Feldkennungsfenster 4114 – dieses gilt als Kann-Feld. Die Eingabe des Codes in Ihrem Praxisverwaltungssystem erleichtert Ihnen die Abrechnung, denn der Code enthält terminrelevante Daten, welche durch das Praxisverwaltungssystem ausgelesen werden können.