Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Themen für Ärzt:innen
Bin ich verpflichtet meine Patient:innen auf ihr Recht auf Zweitmeinung hinzuweisen?
Ja, wenn Sie die Indikation gestellt haben, sind Sie nach der Richtlinie des G-BA verpflichtet, Patient:innen über deren Rechtsanspruch auf eine zweite Meinung zu informieren. Dies soll mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen, damit die Patient:innen ausreichend Zeit haben zu entscheiden, ob sie eine Zweitmeinung einholen möchten.