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Themen für Ärzt:innen
Welche Aufgaben habe ich als Erstmeiner?
Zu Ihren Aufgaben als Erstmeiner zählen:
- die Information der Patientin oder des Patienten über ihren bzw. seinen Rechtsanspruch auf Zweitmeinung mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff
- die Aushändigung des Merkblattes des G-BA zum Zweitmeinungsverfahren an die Patientin oder den Patienten zur weiteren Information
- der Hinweis auf die eingriffsspezifische Entscheidungshilfe des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
- die Mitteilung, wo eine Liste mit entsprechenden Zweitmeiner:innen bereitsteht. Hierzu hat die KBV eine Internetseite mit Suchfunktion eingerichtet
- Sollte die Patientin oder der Patient eine zweite Meinung einholen wollen, stellt die Ärztin oder der Arzt auf Wunsch alle Befunde zusammen, die der Zweitmeiner benötigt.