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Themen für Ärzt:innen
Wieviel Prozent der Fälledarf ich als offene Sprechstunde abrechnen? 17,5 Prozent generell, oder richtet sich der Wert nach dem Vorjahresquartal plus drei Prozent?
Nein, bis zu 17,5 Prozent der Behandlungsfälle können als offenen Sprechstunde abgerechnet werden. Soweit auf der Fachgruppenebene die abgerechnete Leistungsmenge in der offenen Sprechstunde um mehr als drei Prozent zum Vorjahresquartal gesteigert wird, wird auf der Arztgruppenebene eine Bereinigung erfolgen. Diese Bereinigung kann ein Jahresquartal später zu niedrigeren RLV-Fallwerten führen.