Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Themen für Ärzt:innen
Wie werden R-QZV (RLV-Fall-bezogene QZV) berechnet?
Je RLV-Fall im Sinne des § 9 Abs. 2 HVM (R-QZV) unter Berücksichtigung der Fallzahlzuwachsbegrenzung gemäß § 9 Abs. 3 HVM und der Fallzahlunterschreitung gemäß § 9 Abs. 4 HVM. Für ein RLV relevante Fälle (RLV-Fälle) sind kurativ-ambulante Behandlungsfälle des Arztes gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2 BMV-Ä, bei denen für das Vorjahresquartal mindestens eine RLV-relevante Leistung zur Abrechnung eingereicht wurde (nach sachlich-rechnerischer Richtigstellung i. S. d. Honorarfestsetzungsbescheides).