Kann ich die HPV-Impfung auch bei 17-Jährigen Jugendlichen noch zu Lasten der GKV durchführen?
Ja. Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie § 11, Abs. 2 umfasst der Leistungsanspruch auch die Nachholung und Vervollständigung einer Impfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.