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Was kann ich mir unter der Praxisform „Jobsharing" vorstellen?
Das Jobsharing ermöglicht es Ihnen z. B. bei einer Zulassung in einer Einzelpraxis einen „Kooperationspartner“ zu finden. Diese Praxiskooperation kann sowohl als Senior- und Juniorpartnerschaft (d. h. als Berufsausübungsgemeinschaft) oder im Rahmen einer Anstellung erfolgen. Möglich ist Jobsharing auch mit angestellten Ärzt:innen.
Beim Jobsharing gibt es noch eine Besonderheit zu beachten: Da Sie sich mit dem Jobsharer bzw. der Jobsharerin eine Zulassung teilen, wird bei der Gründung des Jobsharings eine Leistungsobergrenze festgelegt, um eine Leistungsausweitung zu verhindern.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare haben wir hier veröffentlicht.