Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ich habe in der Praxis keinen Internetzugang. Kann ich daher den Anschluss an die TI auch von zu Hause vornehmen?
Der gesetzlichen Verpflichtung zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) gemäß §219 Absatz 2b Satz 3 SGB V können Sie nur nachkommen, indem Sie die eGKs Ihrer Patient:innen mit einem stationären Kartenterminal einlesen, das an die TI angebunden ist. Daraus ergibt sich, dass der TI-Anschluss in Ihren Praxisräumen vorhanden sein muss.
VSDM ist nicht möglich, wenn Sie die eGK mit einem mobilen Kartenterminal einlesen und anschließend die Kartendaten in Ihre Praxissoftware übertragen. Wenn sich Ihre Praxisräume in räumlicher Nähe zu Ihrer Wohnung befinden, ist es technisch möglich, den in der Wohnung vorhandenen Internet-Anschluss auch für die TI-Anbindung der Praxisräume zu verwenden. Die KV Berlin empfiehlt Ihnen bei dieser Konstellation dringend, das Netzwerk so konfigurieren zu lassen, dass vom häuslichen Netzwerk aus kein Zugriff auf die an den Konnektor angeschlossenen Geräte (Praxis-Rechner und Kartenterminals) möglich ist. Der Internet-Zugriff (Google, E-Mail etc.) vom Praxisrechner aus kann über die Konnektor-Konfiguration ganz unterbunden werden oder über den „Sicheren Internet Service“ Ihres TI Anbieters geleitet werden. Zu Details berät Sie Ihr TI-Anbieter.