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Wie kennzeichnen Hausärzt:innen die Terminvermittlung zu Fachärzt:innen in der Abrechnung?
Hausärzt:innen setzen die GOP 03008 und Kinder- und Jugendmediziner:innen die GOP 04008 auf dem Behandlungsschein an. Zusätzlich ist die Betriebsstättennummer (BSNR) der Überweisungsempfängerin oder des Überweisungsempfängers im KVDT-Feld (Feldkennung 5003 „(N)BSNR der vermittelnden Fachärztin oder des vermittelten Facharztes") anzugeben. Die Terminvermittlung ist auch zu Kinderärzt:innen mit Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung möglich. Für die Terminvermittlung gibt es einen extrabudgetären Zuschlag in Höhe von 15 Euro.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.