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Themen für Ärzt:innen
Müssen die offenen Sprechstunden angezeigt werden?
Es besteht eine Verpflichtung, die Zeiten der offenen Sprechstunde bekannt zu geben (zum Beispiel Anrufbeantworter, Website, Aushang). Zusätzlich sind diese Zeiten der KV zur Veröffentlichung mitzuteilen. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 75 Abs. 1a SGB V.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.