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Themen für Ärzt:innen
Wer ist verpflichtet, offene Sprechstunden anzubieten?
Das Angebot von offenen Sprechstunden ist für folgende Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Patient:innenversorgung verbindlich:
- Augenärzt:innen
- Chirurg:innen
- Gynäkolog:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Dermatolog:innen
- Kinder- und Jugendpsychiater:innen
- Nervenärzt:innen
- Neurolog:innen
- Neurochirurg:innen
- Orthopäd:innen
- Psychiater:innen
- Urolog:innen
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.