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Können andere Tätigkeiten (zum Beispiel Hausbesuche oder Tage mit ambulanten Operationen) auf die Sprechstundenzeiten angerechnet werden?
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist insoweit nur geregelt, dass Hausbesuche in angemessenem Umfang auf die Sprechzeiten angerechnet werden. Wie eine „angemessene“ Anrechnung von Hausbesuchszeiten erfolgen soll, gibt der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) vor. Leider ist die Festlegung bisher aber nicht konkret. Bisher heißt es im BMV-Ä lediglich: „Auf die Sprechstundenzeiten werden die Besuchszeiten des Vertragsarztes angerechnet“. Weitere Regelungen, wie die Anrechnung von Zeiten für ambulante Operationen, sind nicht enthalten.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.