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Wer muss Termine an die Terminservicestelle melden?
Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Vertragsärzt:innen sowie Vertragspsychotherapeut:innen verpflichtet, Termine für die Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung zu stellen (§ 75 Abs. 1b Satz 20 SGB V).
Die KV Berlin ermittelt in jedem Quartal, wie hoch der Bedarf pro Fachgruppe ist. Die jeweils aktuelle Liste, wie viele Termine pro Versorgungsauftrag zu melden sind, ist hier einzusehen. Bei den aufgeführten Fachgruppen übersteigt die Nachfrage das derzeitige Angebot.
Fachgruppen, die im Moment nicht gelistet sind, sind gebeten, weiterhin Termine im praktizierten Umfang zu melden. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in anderen Fachgruppen die Meldepflicht von der KV durchgesetzt werden muss.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.