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Gilt die Meldepflicht für Termine an die Terminservicestelle (TSS) pro Praxis oder pro Person (beispielsweise für Jobsharer)?
Es gilt die Meldepflicht pro Person und Versorgungsauftrag. Jobsharer-Praxen teilen sich einen Versorgungsauftrag, daher kann in diesem Fall auch nur eine Person die geforderten Termine melden. Welche Fachgruppen wie viele Termine melden müssen, ist hier gelistet.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.