Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Leistungen kann ich erbringen, wenn sich ehemalige Psychotherapie-Patient:innen mit einem akuten Behandlungsbedarf erneut an mich wenden?
Grundsätzlich ist unter Berücksichtigung des im EBM definierten Krankheitsfalls der folgende Ablauf vorgesehen:
- Psychotherapeutische Sprechstunde
- ggf. notwendige psychotherapeutische Akutbehandlung
- Probatorik
- Richtlinien-Psychotherapie
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 11 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen die Neubeantragung einer Therapie innerhalb der Zweijahresfrist gutachterpflichtig ist.