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Welchen zeitlichen Umfang umfasst der im EBM aufgeführte Krankheitsfall?
Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die 3 nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen.
Beispiel:
Eine Gebührenordnungsposition (GOP) wurde 4-mal im Quartal 1/2022 und 2-mal im Quartal 2/2022 abgerechnet. Insgesamt ist diese GOP 6-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Da der Krankheitsfall das aktuelle sowie die 3 folgenden Quartale umfasst, beginnt der neue Krankheitsfall mit dem Quartal 1/2023. D.h. bereits im Quartal 1/2023 kann diese GOP wieder 6-mal abgerechnet werden.