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Wie viele Impfungen sind notwendig, um als „vollständig geimpft“ zu gelten?
1. zum Erreichen der Basisimmunität sind erforderlich:
Standardimpfung für
- alle Personen ab dem Alter von 18 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (< 3 Antigenkontakte oder ungeimpft)
- gesunde Schwangere jeden Alters bei unvollständiger Basisimmunität:
Impfung mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (davon mindestens 1 Impfung) erreicht ist. Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.
Bei Personen im Alter von 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll in der Regel kein Spikevax-Produkt verwendet werden.
2. weitere Auffrischimpfung(en):
Auffrischimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren:
- Auffrischimpfung im Herbst jeden Jahres mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung.
Für immungesunde Personen, die im laufenden Jahr eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, ist die Impfung in der Regel nicht notwendig.