Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wer kann einen Praxisausweis beantragen?
Der Praxisausweis (SMC-B Karte) identifiziert eine Leistungserbringerinstitution und muss von einer dazu berechtigten natürlichen Person im Namen und im Auftrag der Leistungserbringerinstitution beantragt werden. Die antragstellende Person muss in der Regel Inhaber:in oder Mitinhaber:in der Praxis sein.
Antragsberechtigt sind:
- Zugelassene Vertrags:ärzt:innen/Psychotherapeut:innen für die jeweilige Einzelpraxis
- Der/die vertretungsberechtigte Gesellschafter:in einer BAG
- Ermächtigte Ärzt:innen bzw. vertretungsberechtigte Ärzt:innen im Namen einer ermächtigten Institution
- Der/die Geschäftsführer:in oder ärztliche Leitung eines MVZ
- Der/die Gesellschafter:in einer Trägergesellschaft eines MVZ/Instituts/einer sonstigen Einrichtung