Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wenn die antragstellende Person die BAG oder das MVZ verlässt, muss dann die SMC-B Karte gesperrt werden?
Nein, der Praxisausweis (SMC-B) muss nicht gesperrt werden, da Karteninhaber die BAG oder das MVZ ist. Es empfiehlt sich aber eine Prüfung, ob die Zugriffsdaten auf das Portal des Kartenherstellers nur der antragsstellenden Person oder auch anderen Personen der Praxis bekannt sind.