Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Eine:r meiner fachgleichen Kolleg:innen in der Praxisgemeinschaft übernimmt den an mich als Facharzt/Fachärztin vermittelten Termin. Kann dieser Termin als HA-Vermittlungsfall abgerechnet werden?
Nein. Die Kolleg:innen können die Behandlung nicht einfach als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen.
Bei der Praxisgemeinschaft handelt es sich um zwei selbständige Praxen. Daher kann der Behandlungsfall nicht nach Belieben neu zugeordnet werden. Allerdings liegt bei einem kurzfristigen Ausfall ggf. ein Vertretungsgrund (z.B. Krankheit) vor. Erfolgt im Vertretungsfall die Vertretung in der Praxis des Vertretenen, kann eine Abrechnung unter der BSNR des Vertretenen erfolgen.