Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Was zählt als Dringlichkeit im Zusammenhang mit dem Hausarztvermittlungsfall? Wie oft im Quartal kann für den selben Patienten eine Dringlichkeit ausgestellt werden?
Ärzt:innen haben nach medizinischer Einschätzung über die Dringlichkeit zu entscheiden.
Benötigen Patient:innen dringende Termine bei unterschiedlichen Fachärzt:innen, können Hausärzt:innen die 15 Euro auch mehrfach im Quartal abrechnen. Hierzu ist jeweils ein Termin zu vermitteln und jeweils eine Überweisung auszustellen.
Nicht mehrfach berechnungsfähig sind die 15 Euro Zuschlag für den Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall), wenn im laufenden Quartal mehrmals zum selben Facharzt bzw. zu einem Facharzt derselben Fachgruppe vermittelt wird.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.